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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Finanzielle Notlage

Wenn durch Verlust oder Diebstahl von Geldmitteln eine finanzielle Notlageentsteht, ist in erster Linie durch Bank- oder Postüberweisung oder durch Überweisung mittels Western Union oder ähnlichen Dienstleistungen Abhilfe zu schaffen.

Sollte dies in der gegebenen Situation oder in einem Land nicht möglich sein, kann beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für die Finanzierung der Heimreise ein Depot errichtet werden. Dies erfolgt entweder durch Überweisung vom eigenen österreichischen Bankkonto, oder durch eine Einzahlung durch Angehörige, Freundinnen/Freunde oder die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.

Bei diesem Service handelt es sich um eine Notfalleinrichtung, die keinesfalls für private Geldbeschaffung, etwa zur Urlaubsverlängerung, Weiterreise oder für Einkäufe genutzt werden darf.

Ist die Beschaffung von Eigenmitteln auch durch eine Depoterrichtung und die Hilfe von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden nicht möglich, kann die Vertretungsbehörde im Fall einer unverschuldeten Notlage ein Heimsendungsdarlehen gewähren. Dieses gilt für die preisgünstigste Heimreisenach Österreich. Die betroffene Person muss sich außerdem verpflichten, das Darlehen später zurückzuzahlen. Voraussetzung für diesen Service ist, dass die betroffene Person in Österreich gemeldet ist (Zentrales Melderegister).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten