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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Snowmobiles/Jetboats

Allgemeines

Snowmobiles (Motorschlitten) sind motorisierte Maschinen, die auf Kufen fortbewegt werden und deren Motorkraft durch eine Kette übertragen wird. Eingesetzt werden sie als Arbeitsgerät für Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter oder Transportmittel in Skigebieten, aber auch als Sportgeräte bei Wettbewerben.

Jetboats/Jet-Ski® (Wassermotorräder) sind relativ kleine Wasserfahrzeuge ohne Bordwand, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen. Der Hauptverwendungszweck ist der Wassersport.

Benützung

Die Inbetriebnahme von Snowmobiles ist nur auf privatem und abgesperrtem Gelände erlaubt.

Häufig werden in Skigebieten Events veranstaltet, bei denen das Fahren mit Snowmobiles unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird.

Für das Befahren öffentlicher Gewässer mit Jetboats gibt es in Österreich noch keine Regelungen – eine Inbetriebnahme von Jetboats ist nur auf privaten Gewässern möglich. Unter gewissen Umständen kann auch eine Sondergenehmigung erteilt werden.

Alter

Unter den Teilnahmebedingungen dieser einschlägigen Events sind meist Altersangaben enthalten. Snowmobile fahren ist beispielsweise bereits ab 15 Jahren und einer Mindestkörpergröße von 140 cm möglich. Als Passagierinnen/Passagiere mitfahren dürfen auch Jugendliche bzw. Kinder unter 15 Jahren.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion