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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Wie erkenne ich seriöse Online-Shops?

Die Vielfalt der Produkte und Dienstleistungsangebote im Internet bietet den Konsumentinnen/den Konsumenten eine breite Auswahl- und Vergleichsmöglichkeit.

Den Angeboten von bekannten Unternehmen können Sie in der Regel auch im Internet vertrauen. Durch den E-Commerce-Boom treten aber auch viele neue und bisher unbekannte Unternehmen als Anbieterin/Anbieter im Internet auf. Dabei ist es nicht immer einfach, die Seriosität dieser Angebote zu beurteilen.

Die folgenden zehn Tipps helfen, die Seriosität eines Online-Angebots bereits vor dem Kauf zu überprüfen:

  • Die Anbieterin/der Anbieter ist eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Nennung einer Kontaktperson und Firmenbuchnummer zu identifizieren
  • Die Anbieterin/der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für das Online-Shopping bereit
  • Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich dargestellt
  • Der Produktpreis enthält – einzeln aufgelistet – sämtliche Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, bestimmte Zahlungsformen etc.
  • Eine technisch sichere, für die Konsumentin/den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet
  • Jede Bestellung wird von der Anbieterin/dem Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt
  • Ein Rücktritts- und Rückgaberecht wird der Konsumentin/dem Konsumenten ausdrücklich zugestanden und die Bedingungen dafür werden genau erläutert
  • Die voraussichtliche Lieferzeit ist exakt angegeben
  • Die Anbieterin/der Anbieter verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiterzugeben
  • Angebote, Produktbeschreibungen und Support erfolgen durchgängig in der jeweiligen Landessprache der Anbieterin/des Anbieters bzw. in der Sprache, in der die Bestellung abgewickelt wird

Tipp

In Österreich können sich vertrauenswürdige Online-Shops mit dem E-Commerce-Gütezeichen auszeichnen lassen. Die Seite www.e-rating.at bietet eine laufende Bewertung von Online-Shops. Am sichersten ist es, bei Anbieterinnen/Anbietern einzukaufen, die zumindest über eine Niederlassung im Inland verfügen. Bei Problemen mit Bestellungen im Ausland ist es oft schwierig, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Nähere Informationen zu den Anforderungen, die zur Gründung von Online-Shops erfüllt werden müssen, finden sich auf startup.usp.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion