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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Niederösterreich

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Niederösterreich angeführt.

Hinweis

Nach der Auflösung des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung Anfang 2017 habenbestehende (d.h. bereits zugewiesene) "WU"-Kennzeichen ihre Gültigkeit behalten(ausgenommen die auf 15 Jahre befristete Gültigkeit von Wunschkennzeichen). Seit 2020 gibt es nun ein eigenes Kennzeichen "KG" für Klosterneuburg (nach "WU" zuletzt "TU"). Bereits zugewiesene Kennzeichen mit der Behördenbezeichnung "WU“ oder "TU“ für das Gemeindegebiet Klosterneuburg bleiben weiter gültig.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Niederösterreich an.
AbkürzungZulassungsbezirkZulassungsbehörde
AMAmstettenBH Amstetten
BLBruck an der LeithaBH Bruck an der Leitha
BNBaden BH Baden 
GD Gmünd BH Gmünd 
GF Gänserndorf BH Gänserndorf 
HL Hollabrunn BH Hollabrunn 
HO Horn BH Horn 
KGKlosterneuburgBH Tulln für das Gebiet der Gemeinde Klosterneuburg (Außenstelle Klosterneuburg)
KO Korneuburg BH Korneuburg 
KR Krems/LandBH Krems an der Donau 
KS Krems an der Donau – Stadt Magistrat Krems an der Donau 
LF Lilienfeld BH Lilienfeld 
MD Mödling BH Mödling 
ME Melk BH Melk 
MI Mistelbach BH Mistelbach 
NK Neunkirchen BH Neunkirchen 
St. Pölten – Stadt Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde St. Pölten 
PL St. Pölten/Land BHSt. Pölten 
SB Scheibbs BH Scheibbs 
SW Schwechat Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde Schwechat und die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein-Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat 
TU Tulln BH Tulln 
WB Wiener Neustadt/Land BH Wiener Neustadt 
WN Wiener Neustadt – Stadt Landespolizeidirektion Niederösterreich für das Gebiet der Gemeinde Wiener Neustadt 
WT Waidhofen an der Thaya BH Waidhofen an der Thaya 
WY Waidhofen an der Ybbs Magistrat Waidhofen an der Ybbs 
ZT Zwettl BH Zwettl 

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion