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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Adressänderung: Finanzamt

Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert. Sollte trotz korrekter Erfassung im Melderegister Ihre Wohn-/Zustelladresse abweichen, kann ein formloses Anbringen mit dem Ersuchen um Prüfung und Berichtigung mittels FinanzOnline eingebracht werden.

Achtung

Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B.Familienbeihilfe) beziehen und nicht FinanzOnline verwenden, sollten Sie Ihren Umzug unmittelbar auch Ihrem Finanzamt melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die neue Adresse im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Es ist dennoch ratsam, die neue Wohnadresse dem Finanzamt zu melden, da nur der Hauptwohnsitz automatisch vom Zentralen Melderegister übernommen wird, und davon abweichende Adressen gespeichert sein können.

Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Adressänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt melden, wenn dies nicht bereits durch das Zentrale Melderegister erfolgt ist.

Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen