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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Klimageräte

Kühlung von Wohnräumen mit Klimagerät

Ein Klimagerät sollte nur dann angeschafft werden, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, die Raumtemperatur erträglich kühl zu halten. Bei der Wahl des Klimageräts sollte auf die Energieeffizienz geachtet werden. Da Klimageräte durchschnittlich zehn bis zwölf Jahre in Verwendung sind, lohnt es sich, den Stromverbrauch zu berücksichtigen. Die Folgen eines unbedachten Kaufs wirken sich dementsprechend lange aus.

Hinweis

Mieterinnen/Mieter einer Wohnung sollten beachten, dass die Außenteile von Klimageräten einen Eingriff in das äußere Erscheinungbild des Hauses darstellen. Sie sollten sich daher vor Aufbau des Klimageräts eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters geben lassen.

Achtung

Mobile Klimaanlagen und raumluftabhängige Gasthermen oder Gasdurchlauferhitzer dürfen nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Es besteht die Gefahr von Kohlenmonoxid-Unfällen (CO-Unfälle). Es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Klimageräts an eine Rauchfangkehrerin/einen Rauchfangkehrer oder einen Fachbetrieb zu wenden, um abzuklären, ob ein gefahrloser Betrieb möglich ist.

Tipps zur Kühlung von Wohnräumen ohne Klimagerät

Abgesehen von der Verwendung von Klimageräten für den Haushaltsbereich gibt es einige hilfreicheMaßnahmen, um bei sommerlicher Hitze die Raumtemperatur zu senken:

  • Hitzeschutz an Fenstern: Vorhänge und Innenjalousien eignen sich schlecht als Schutz vor Hitze. Um das Aufheizen eines Raumes zu vermeiden, sollten an den Fenstern außen Jalousien oder Rollos angebracht werden. Bei außenliegenden Sonnenschutzanlagen sollte eine helle Farbgebung gewählt werden. Helle Farben reflektieren das Sonnenlicht und somit die Hitze besser als dunkle Farben.
  • Baulicher Hitzeschutz: Ein gut isolierter Innenraum ist nicht nur im Winter vor Kälte geschützt, sondern auch im Sommer vor der Hitze.
  • Schattenspender: Auch Bäume, Pergolen oder vorgezogene Dachkanten können Kühlung verschaffen.
  • Wärme durch Elektrogeräte und Beleuchtung vermeiden: Da zusätzlich zur Sonnenbestrahlung von außen auch diverse Elektrogeräte den Innenraum aufheizen, sollte auf den Betrieb dieser Geräte (z.B. Backofen, Fernseher, Computer) nach Möglichkeit verzichtet werden. Die Beleuchtung sollte auf das Notwendigste reduziert werden. Die Wärme, die von angeschalteter Beleuchtung ausgeht, kann durch die Verwendung von LED-Lampen reduziert werden.
  • Nachtlüften: Wenn in der Nacht gut durchgelüftet wird, können die Fenster tagsüber geschlossen bleiben, damit die Hitze nicht in den Innenraum gelangt.
  • Temperaturausgleich zwischen den Räumen: Offene Türen innerhalb der Wohnung schaffen einen Temperaturausgleich zwischen den Räumen. Dadurch können warme Räume durch kühlere Räume aufgefrischt werden.
  • Ventilatoren: Als Alternative zu einem Raumklimagerät kann ein Ventilator angeschafft werden. Ventilatoren können die Raumtemperatur zwar nicht senken, bringen durch den Luftstrom aber zumindest eine subjektive Erleichterung. Sie sind wesentlich günstiger in der Anschaffung als Raumklimageräte und verbrauchen deutlich weniger Strom.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion