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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Mobile Dienste

Essenszustelldienste

Personen, die nicht in der Lage sind, täglich für ein warmes Mittagessen zu sorgen, erhalten auf Wunsch fallweise oder täglich eine Mahlzeit zugestellt. Diätvorschriften werden dabei berücksichtigt. 

Fahrtendienste

Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen kann, wird von einem Taxi vor der Haustüre abgeholt und zum Fahrziel gebracht. Der Weg zwischen Haustor und Wohnungstüre muss allerdings noch selbst bewältigt werden, da Fahrtendienste nur selten direkt an der Wohnungstüre abholen.

Da es in einzelnen Ländernbzw. Gemeinden Ermäßigungen gibt (z.B. Fahrtenschecks), sollten darüber Informationen eingeholt werden.

Mobile therapeutische Dienste

Die Aufgabe der mobilen Physio- und Ergotherapie ist die ganzheitliche Rehabilitation von Patientinnen/Patienten im Wohnbereich. Ihr Ziel ist es, größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erreichen oder zu erhalten. 

Reinigungsdienst

Er übernimmt schwere häusliche Arbeiten wie beispielsweise Fensterputzen, Tür-, Möbel- und Bodenpflege. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die auf Grund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht selbst dazu in der Lage sind. 

Reparaturdienst

Er führt notwendige Instandsetzungsarbeiten und Reparaturen im Haushalt sowie behindertengerechte Adaptierungen (z.B. die Montage von Haltegriffen) durch. Auch diese Leistung zielt auf Personen ab, die auf Grund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht selbst dazu in der Lage sind. Es werden allerdings keine Arbeiten an Gas- und Elektrogeräten oder sonstige Tätigkeiten durchgeführt, die an eine Konzession gebunden sind. 

Wäschepflegedienst

Bei Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht in der Lage sind, für saubere Wäsche zu sorgen, wird die Wäsche abgeholt, gewaschen und gebügelt (wenn nötig auch in die Putzerei gebracht), eventuell ausgebessert und wieder zugestellt.

Weiterführende Links 

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion