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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Medizinische Dienste

Frühförderungen und Sehfrühförderungen

Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.

Notrufe

Notruftelefone

Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.

Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung). 

Pflegeheime, Hospize und Spitäler

Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaftbzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.

Psychosozialer Dienst (PSD)

Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.

Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.

Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion