Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Förderungen im Sinne des Klimaschutzes
- Förderungen für Unternehmer
- Förderungen der EU
- Förderprogramme auf Bundesebene
- Förderprogramme auf Bundesländerebene
- Weiterführende Links
Förderungen für Unternehmer
Für Unternehmerinnen/Unternehmer, die aktiv etwas zum Klimaschutz beitragen wollen, gibt es spezielle Unterstützungen und Förderungen.
Eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung auf Bundes- und Landesebene bietet die Förderdatenbank der Österreichischen Energieagentur (→ AEA).
Weitere interessante → Angebote für Unternehmen (Informationen, Qualitätsstandards, Beratungen und → ausgewählte Förderungen) liefert die Klimaschutzinitiative → klimaaktiv des BMK.
Förderungen der EU
Auf dem Gebiet des Klimaschutzes gibt es keine direkten Förderungen der Europäischen Union. Aber es gibt viele Programme, die Umweltmaßnahmen unterstützen und somit indirekt den Klimaschutz fördern.
In einigen betrieblichen Förderungsprogrammen kommen neben nationalen auch EU-Kofinanzierungsmittel zum Einsatz.
Linktipps zu EU-Fördermöglichkeiten:
- Die Europäische Kommission bietet u.a. Informationen zu → Förderungen im Umweltbereich. Mit dem → Programm "LIFE" unterstützt die EU-Kommission Projekte im Umweltbereich.
- Auf oesterreich.gv.at finden sich allgemeine Informationen zu EU-Förderungen.
- Einen Überblick und weiterführende Links zu den → Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Österreich finden sich auf den Seiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK).
Förderprogramme auf Bundesebene
Auf Bundesebene werden in Österreich beispielsweise alternative Energien, Umwelttechnologien und nachhaltige Investitionen gefördert:
- Umweltfoerderung im Inland (→ KPC)
Die Umweltförderung des BMK ist seit dem Jahr 1993 das wichtigste Förderungsinstrument auf Bundesebene für österreichische Unternehmen, die in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen investieren.
Informationen zu den bundesweit beliebten Förderungsaktionen "raus aus Öl und Gas" und der Sanierungsoffensive 2023/2024 finden sich auf oesterreich.gv.at. - → Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds bietet u.a.→ Fördermöglichkeiten für unternehmerische Umweltmaßnahmen. - klimaaktiv mobil (→ BMK)
Zahlreiche klimaaktiv mobil Förderangebote bieten den Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen aus der betrieblichen Mobilität. - Energiemanagementsysteme (EnMS) (→ BMK)
Zuschussförderung zur Einrichtung und/oder Zertifizierung eines Energiemanagementsystems in KMU.
Fördermöglichkeiten auf Bundesländerebene
Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig.
Linktipps zu den Landesregierungen bzw. zu den für Förderanträge im Umweltbereich zuständigen Abteilungen:
- Burgenland
Förderungen (→ Land Burgenland) - Kärnten
Wohnhaussanierung (→ Land Kärnten)
Energieförderung (→ Land Kärnten) - Niederösterreich
Förderungen (→ Land Niederösterreich) - Oberösterreich
Förderungen (→ Land Oberösterreich)
Förderungen Bauen und Wohnen (→ Land Oberösterreich)
Förderungen Umwelt und Natur (→ Land Oberösterreich) - Salzburg
Förderungen (→ Land Salzburg)
Wohnbauförderung (→ Land Salzburg)
Energieförderungen (→ Land Salzburg) - Steiermark
Förderungen (→ Land Steiermark) - Tirol
Förderungen (→ Land Tirol) - Vorarlberg
Wohnbauförderungsleistungen (→ Land Vorarlberg)
Förderungen Energie und Klimaschutz (→ Land Vorarlberg) - Wien
Förderungen (→ Stadt Wien)
Energieförderungen (→ Stadt Wien)
Förderungen Bauen und Wohnen (→ Stadt Wien)
Umwelt und Klimaschutz (→ Stadt Wien)
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie