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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Förderungen im Sinne des Klimaschutzes

Förderungen für Unternehmer

Für Unternehmerinnen/Unternehmer, die aktiv etwas zum Klimaschutz beitragen wollen, gibt es spezielle Unterstützungen und Förderungen. 

Eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung auf Bundes- und Landesebene bietet die Förderdatenbank der Österreichischen Energieagentur (→ AEA).

Weitere interessante → Angebote für Unternehmen (Informationen, Qualitätsstandards, Beratungen und → ausgewählte Förderungen) liefert die Klimaschutzinitiative → klimaaktiv des BMK.

Förderungen der EU

Auf dem Gebiet des Klimaschutzes gibt es keine direkten Förderungen der Europäischen Union. Aber es gibt viele Programme, die Umweltmaßnahmen unterstützen und somit indirekt den Klimaschutz fördern.

In einigen betrieblichen Förderungsprogrammen kommen neben nationalen auch EU-Kofinanzierungsmittel zum Einsatz. 

Linktipps zu EU-Fördermöglichkeiten:

Förderprogramme auf Bundesebene

Auf Bundesebene werden in Österreich beispielsweise alternative Energien, Umwelttechnologien und nachhaltige Investitionen gefördert:

Fördermöglichkeiten auf Bundesländerebene

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig.

Linktipps zu den Landesregierungen bzw. zu den für Förderanträge im Umweltbereich zuständigen Abteilungen:

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie