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Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Checkliste - Übersiedlung mit eigenem Kfz
Übersiedlung mit eigenem Kfz 
ThemaDetailinformationenErledigt
Überstellung Zunächst muss das Kfz nach Österreich überstellt werden (z.B. mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen). 
FührerscheinFührerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. 
GenehmigungsdatenbankBei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdatenin die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. 
FahrzeugtypisierungHat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden. 
Normverbrauchsabgabe (NoVA)Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe – NoVA (→ USP) bezahlt werden. 
ZulassungNach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden. 
StraßenverkehrsregelnAusländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). 
VignetteDie Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für NoVA bis 3,5 Tonnen). 
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
ThemaDetailinformationenErledigt
FührerscheinFührerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. 
StraßenverkehrsregelnAusländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). 
VignetteDie Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen). 
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion