Zum Inhalt springen

Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Kleines und großes Pendlerpauschale

Achtung

Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".

Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens 20 km bis 40 km

58 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

113 Euro

bei mehr als 60 km

168 Euro

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens zwei km bis 20 km

31 Euro

bei mehr als 20 km bis 40 km

123 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

214 Euro

bei mehr als 60 km

306 Euro

Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:

Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

Entfernungmehr als 10 Tage/Monat8 bis 10 Tage/Monat4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 20 km bis 40 km29 Euro/Monat19,33 Euro/Monat9,67 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km56,50 Euro/Monat37,67 Euro/Monat18,83 Euro/Monat
bei mehr als 60 km84 Euro/Monat56 Euro/Monat28 Euro/Monat

Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:

Entfernungmehr als 10 Tage/Monat8 bis 10 Tage/Monat4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 2 km bis 20 km15,50 Euro/Monat10,33 Euro/Monat5,17 Euro/Monat
bei mehr als 20 km bis 40 km61,50 Euro/Monat41 Euro/Monat20,50 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km107 Euro/Monat71,33 Euro/Monat35,67 Euro/Monat
bei mehr als 60 km153 Euro/Monat102 Euro/Monat51 Euro/Monat

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen