Reisepassbeantragung im Gemeindeamt
Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.
Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.
Mitzubringen:
- alter Reisepass
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.
Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!
Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.
Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.
Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.
Kosten:
- Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
- Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
- Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
- Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
- Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro
Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.
Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
Kleines und großes Pendlerpauschale
Achtung
Bitte beachten Sie, dass in den Monaten Mai 2022 bis Juni 2023 für die Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro geänderte Werte zu berücksichtigen sind. Diese finden Sie unten auf dieser Seite unter "Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023".
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung | Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km | 58 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113 Euro |
bei mehr als 60 km | 168 Euro |
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung | Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens zwei km bis 20 km | 31 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214 Euro |
bei mehr als 60 km | 306 Euro |
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:
Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
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bei mindestens 20 km bis 40 km | 29 Euro/Monat | 19,33 Euro/Monat | 9,67 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 56,50 Euro/Monat | 37,67 Euro/Monat | 18,83 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 84 Euro/Monat | 56 Euro/Monat | 28 Euro/Monat |
Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
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bei mindestens 2 km bis 20 km | 15,50 Euro/Monat | 10,33 Euro/Monat | 5,17 Euro/Monat |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 61,50 Euro/Monat | 41 Euro/Monat | 20,50 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 107 Euro/Monat | 71,33 Euro/Monat | 35,67 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 153 Euro/Monat | 102 Euro/Monat | 51 Euro/Monat |
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen