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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Oberösterreich

Ermäßigungen des Bundeslandes Oberösterreich

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Oberösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte für die Heizperiode 2023/2024 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt bis 31. März 2024 gestellt werden.

Website zum Heizkostenzuschuss  ( Amt der Landesregierung)

AK Senioren-Leistungskarte

Die Senioren-Leistungskarte wird an Seniorinnen/Senioren ausgegeben, die während ihres Berufslebens Mitglieder der AK Oberösterreich waren. Die Karte ermöglicht:

Ermäßigungen beim Besuch von Kursen (10 Prozent Ermäßigung – maximal 90 Euro pro Kurs)

  • des Berufsförderungsinstituts (BFI)
  • der Volkshochschule
  • der Volkshochschule Linz
  • der Volkshochschule Wels

Zuständige Stelle:

AK Oberösterreich

Telefon: +43 50 6906 0
E-Mail: mitglied@akooe.at

Website zur AK Senioren-Leistungskarte (AK Oberösterreich)

Rufhilfe

Der Telefonapparat kann an das Notrufsystem der Oberösterreichischen Rufhilfe angeschlossen werden. Mit der Betätigung der eingebauten Rufhilfe, die auch als Armband getragen werden kann, wird automatisch der Kontakt mit der Leitzentrale des Rufhilfe Vertragspartners hergestellt.

Die Kosten betragen 18,17 Euro pro Monat. Nähere Auskünfte erteilt der Oberösterreichische Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes:

Körnerstraße 28
4010 Linz

Telefon: +43 732 7644/182

Zuständige Stelle:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon: +43 732 7720/152 21
Fax: +43 732 7720/2156 19
E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Website zur Rufhilfe ( Amt der Landesregierung)

Jubiläumsgabe für Ehejubilare

Gefördert werden Ehepaare die in aufrechter Ehegemeinschaft leben und zwar bereits seit:

  • 50 Jahren – Goldene Hochzeit
  • 60 Jahren – Diamantene Hochzeit
  • 65 Jahren – Eiserne Hochzeit
  • 67 1/2 Jahren – Steinerne Hochzeit
  • 70 Jahren – Gnadenhochzeit
  • 72 1/2 Jahren – Juwelenhochzeit
  • 75 Jahren – Kronjuwelenhochzeit

Die antragstellenden Eheleute müssen seit mindestens drei Jahren einen ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben. Mindestens einer der Eheleute muss die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Formular zur Jubiläumsgabe für Ehejubilare

Der Antrag ist persönlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Protokoll, Landhaus/Arkadenhof zu stellen oder zu senden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständige Stelle:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Präsidium

Landhausplatz 1
4021 Linz

Telefon: +43 732 7720/111 61
Fax: +43 732 7720/21 16 21
E-Mail: praes.post@ooe.gv.at

Website zur Jubiläumsabgabe für Ehejubeljahre ( Amt der Landesregierung)

Senioren Erholungs- oder Kurzuschuss

Seniorinnen/Senioren ab 60 Jahre mit geringem Einkommen erhalten vom Land Oberösterreich einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder überwiegend selbstfinanzierten Kuraufenthalts in Österreich, in der EU, sowie in Ländern, die an Österreich grenzen.

In der Regel wird die Hälfte der Gesamtkosten gefördert, jedoch mindestens 70,95 und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche.

Der Aufenthalt muss mindestens eine Woche (fünf Arbeitstage bzw. vier Übernachtungen) und darf höchstens zwei Wochen pro Kalenderjahr dauern. Vier-Tagesfahrten werden nicht gefördert.

Die Einkommensgrenze darf den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß ASVG nicht übersteigen. Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, die Miete bzw. ein angenommener Aufwand für Unterkunft oder Hauserhaltungskosten von 90 Euro wird vom Einkommen abgezogen.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Aufenthalt bei der Abteilung Soziales einzubringen.

Formular zum Erholungs- und Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

Zuständige Stelle:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon: +43 732 7720/152 21
Fax: +43 732 7720/21 56 19
E-Mail: so.post@ooe.gv.at

Website zum Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss ( Amt der Landesregierung)

Kulturpass

Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.

Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

  • Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Notstandshilfe beziehen.
  • Asylwerberinnen/Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten)
  • Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.

Zuständige Stelle:

Sozialplattform Oberösterreich
Schillerstraße 9
4020 Linz

Telefon: +43 732/667594
E-Mail: office@sozialplattform.at

Website zum Kulturpass Oberösterreich ( Sozialplattform Oberösterreich)

Aktivpass der Stadt Linz

Personen mit Hauptwohnsitz in Linz und einem Monatsnettoeinkommen unter 1.547 Euro mit dem Richtsatz 2024 und unter 1.424 Euro unter dem  Richtsatz 2023 können den Aktivpass Linz bei allen Ausgabestellen beantragen. Zudem anspruchsberechtigt sind Jugendliche unter 18 Jahren, die keinen Anspruch auf Ermäßigung bei den Linz-Linien haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktueller Einkommensnachweis
  • Personen ohne eigenes Einkommen: aktuelle Bestätigung über eine Mitversicherung oder einen Versicherungsdatenauszug vom letzten Monat
  • Lichtbildausweis
  • Foto

Zuständige Stelle:

BürgerInnen Service
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Telefon: +43 732 7070
E-Mail: info@mag.linz.at

Website zum Aktivpass Linz ( linz.at)

Aktivpass der Stadt Wels

Der Aktivpass der Stadt Wels enthält neben wichtigen Informationen auch viele Gutscheine im Gesamtwert von rund 200 Euro. Seniorinnen/Senioren, die das 60. Lebensjahr vollenden und in Wels wohnhaft sind, haben ab Jänner des jeweiligen Jahres Anspruch auf einen Aktivpass. Der Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kostet 13 Euro. Ausgleichszulagenbezieherinnen/Ausgleichszulagenbezieher erhalten den Seniorenpass gratis. Zudem ist der Aktivpass auch für Personen jeden Alters mit mehr als 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erwerbbar.

Zuständige Stelle:

Seniorencenter, Haus Leopold Spitzer
Hans-Sachs-Straße 22
4600 Wels
Telefon: +43 7242 417-7904
E-Mail: senb@wels.gv.at

Weitere Informationen zum Aktivpass der Stadt Wels ( Stadt Wels) finden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion