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Reisepassbeantragung im Gemeindeamt

Zuständig für Reisepässe sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Für Fragen erreichen Sie die BH Leibnitz unter 03452 82911.

 

Die Gemeinde Wildon ist eine Servicestelle für die BH. Das heißt, Reisepässe können auch bei uns beantragt werden. Einmal pro Woche werden die Anträge von uns gesammelt der BH zur Bearbeitung übergeben. Demnach ist bei uns nur eine Barzahlung möglich. Bei uns dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie den neuen Reisepass erhalten, bei der BH dauert es ca. 5 Werktage ab Antragstellung.

 

Mitzubringen:

 

  • alter Reisepass
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn bei der Antragstellung der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist, werden alle Urkunden in Original (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde/Dokument Namensänderung) unbedingt benötigt. Bei einer eventuellen Namensänderung seit der letzten Antragstellung ist das entsprechende Dokument (in Original) vorzulegen.

 

Persönliches Erscheinen ist bei einer Reisepassbeantragung immer erforderlich!

Ab 12 Jahre werden die Fingerabdrücke eingelesen.

Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Erziehungsberechtigte muss sich ausweisen. Wenn die Eltern des/der minderjährigen Antragstellers/-in geschieden sind, ist der Obsorgebeschluss erforderlich.

Soll der akademische Grad im Reisepass angedruckt werden, ist die Verleihung eines akademische Gradesvorzuweisen.

 

Kosten:

 

  • Reisepass ab dem 12. Lebensjahr.: 75,90 Euro (10 Jahre gültig)
  • Kinder bis zum 2. Lebensjahr.: gratis (2 Jahre gültig)
  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahre.: 30 Euro (5 Jahre gültig)
  • Expresspass : 0 bis 12 Jahre 45 Euro, ab 12 Jahre 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 0 bis 12 Jahre 165 Euro, ab 12 Jahre 220 Euro

 

Die Beantragung eines Express- bzw. eines Ein-Tages-Expresspasses ist grundsätzlich nur in der BH möglich.


Achtung: Es wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.


Nähere Infos finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html

 

 

 

Chancengleichheit - Definition

 Allgemeines

Kinder und Jugendliche sollen in allen Bereichen die gleichen Chancen haben und sich unabhängig von geschlechterstereotypen Zuweisungen entwickeln können – egal welche soziale, kulturelle oder religiöse Herkunft sie haben.

Auch wenn Kinder und Jugendliche im Allgemeinen heute viel freier aufwachsen, so gibt es dennoch häufig unterschiedliche Erwartungshaltungen an die Geschlechter. Sich gegen eingefahrene Rollenzuweisungen zu wehren und den eigenen individuellen Weg zu gehen, erfordert Mut und Unterstützung durch das soziale Umfeld. Wenn z.B. die Eltern bereits zu Hause in der Familie eine gleichberechtigte und faire Arbeitsteilung vorleben, wäre bereits schon viel gewonnen.

Genauso wie Frauen die Chance haben sollen, sich in einem technischen oder handwerklichen Beruf zu versuchen, sollen Männern die Türen offen stehen, sich im Erziehungs- und Pflegebereich zu engagieren, sowohl im beruflichen Feld, als auch im Privaten. Wenn Mädchen bereits in der Schule genauso wie Buben ermutigt werden, sich verstärkt mit Technik und Mathematik auseinanderzusetzen, dann trauen sie sich wahrscheinlich auch eher einen Beruf im MINT-Bereich zu (MINT bedeutet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Genauso müssen Pädagoginnen/Pädagogen im alltäglichen Interaktionsgeschehen darauf achten, dass z.B. Buben, die sich entgegen dem Männlichkeitsstereotyp verhalten, in ihren individuellen Orientierungen und Interessen gestärkt werden und nicht Opfer von Homophobie und Mobbing werden.

Das Aufgreifen von Geschlechterfragen in der Schule kann durch Wissensvermittlung, Reflexion und Diskussion dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche selbstbestimmter und bewusster ihren Weg gehen können und dass sich Geschlechtersegregationen in der Gesellschaft kontinuierlich abbauen.

Geschlechtergerechte Schule – Reflexive Geschlechterpädagogik

Die Schule ist – neben dem Elternhaus und dem gesamten sozialen Umfeld  – von zentraler Bedeutung für die Ausbildung der Persönlichkeit der Schülerinnen/der Schüler. Sie soll die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der jungen Menschen fördern und dazu beitragen, Ungleichheiten abzubauen. Aufgabe der Pädagoginnen/Pädagogen ist es, gleiche Lern- und Entwicklungschancen für die Geschlechter herzustellen. Junge Menschen sollen erweiterte Handlungsmöglichkeiten entwickeln können.

Mit dem Grundsatzerlass "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" werden Schulen, Schulleitungen und Pädagoginnen/Pädagogen aufgefordert, einen reflektierten Umgang mit der Dimension des Geschlechts in der von heterogenen Lebenswelten geprägten Schule zu entwickeln. Die öffentliche Schule soll einen neutralen Rahmen zur Verfügung stellen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die sie betreffenden Themen und Fragen in altersadäquater Weise im Sinne einer lebendigen Diskussions- und Streitkultur und frei von religiös oder kulturell begründeten Denkverboten diskutieren können.

Tipp

Weiterführende Informationen zum Grundsatzerlass "Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung" (→ BMBWF) finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung