Amtstafel
Ergebnis Nationalratswahl 2024
Fa. Liebherr, Bischofshofen
Firma Liebherr ist ein weltweit tätiges Unternehmen und setzt mit rund 54.000 Mitarbeitern rund 15 Mrd. Euro um. In Bischofshofen, Salzburg, werden Radlader für den Weltmarkt produziert. Die guten Wachstumsaussichten veranlassen Firma Liebherr zur Investition von rund 400 Mio € in einen neuen Produktionsstandort mit rund 350 Mitarbeitern in Wildon, KG Kainach, Kärntner Straße, beim "Hengist"-Kreisverkehr L 601 + L 603. Folgen Sie dem Link, um mehr über das familiengeführte und erfolgreiche Unternehmen zu erfahren.
GR Sitzungsplan 2024
Gemeinderat Sitzungstermine jeweils um 19 Uhr im Schloss Wildon, Hauptplatz 55:
Mittwoch, 7. Februar 2024,
Mittwoch, 20. März 2024,
Mittwoch, 26. Juni 2024,
Mittwoch, 25. September 2024,
Mittwoch, 23. Oktober 2024,
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Stellung Geburtsjahrgang 2006
Eine Information der Ergänzungsabteilung, Militärkommando Steiermark, für die Stellungspflichtigen Geburtsjahrgang 2006.
Sicherheit bei Feuerwerken
Silvesterraketen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was es dabei zu beachten gilt, ist hier kurz und bündig zusammengefasst.
Das Pyrotechnik-Gesetzes regelt die Verwendung von Feuerwerkskörpern wie etwa Altersgrenzen oder Befugnis.
Lassen Sie sich von den Sicherheitshinweisen inspirieren und denken Sie an Feinstaub-Belastung und Tierwohl.
Quelle: Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark. Verein zur Prävention von Brand- und Elementarschäden.
VO Straßenbezeichnung Franz-Cäsar-Weg
Verordnung Straßenbezeichnung "Franz-Cäsar-Weg", KG 66413 Kainach, Gst. 368
In Memoriam an den verstorbenen Konditormeister Franz Cäsar, der 2007 je einen Luster im Barocksaal und Herrandsaal im Schloss Wildon gespendet hat.
Bauprojekt Fa. Kohlbacher GmbH mit Neubau 12 Reihenhäuser
GR-Beschluss vom 26.02.2024
Änderung FWP 0.22 Ackerweg
KG Weitendorf, GSt. 2541/1, Verkehrsfläche und Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet, Dichte 0,2 - 0,4
Aufschließungserfordernis Nachweis der Lärmfreistellung laut Planrichtwerten, Tag 55 dB(A), Abend 50 dB(A), Nacht 45 dB(A)
Beschluss 23. GR-Sitzung, 29.03.2023, Rechtskraft 15.04.2023
Verordnung gem. § 43 Abs. 2 GemO
Übertragung von Beschlussrechten des Gemeinderates an den Gemeindevorstand und an den Bürgermeister.
Aushang Amtstafel am 15.01.2021
18.12.2020: Konstituierende Sitzung
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2020 wurde der Gemeindevorstand gewählt: Bürgermeister Karl Kowald (ÖVP) Erster Vizebürgermeister Christoph Grassmugg (ÖVP) Zweiter Vizebürgermeister Helmut Walch (SPÖ) Gemeindekassier Dr. Werner Kammel (GRÜNE) Vorstandsmitglied Herbert Kicker (SPÖ)
Kundmachung: Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Wildon auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Wildon gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Wildon:
Ansprechperson: MMag. Martin DIETRICH
Adresse: 8410 Wildon, Hauptplatz 55
Telefon: +43 (0)3182 / 3227 – 25
Fax: +43 (0)3182 / 3227 – 22
E-Mail: gde@wildon.gv.at
DVR-Nummer: 0090182 UID-Nummer: ATU69182145
Parteiverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: 8410 Wildon, Hauptplatz 55 zu den Amtszeiten der Gemeinde
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Per E-Mail: gde@wildon.gv.at
Per FAX: +43 (0)3182 / 3227 – 22
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Dateigröße max. 8 MB
Übermittlung von Zip Dateien
Datenträger können verwendet werden (CD, DVD, USB-Stick….)
Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf, .jpg, .tiff)
Kundmachung: Parteienverkehrszeiten
Das Marktgemeindeamt Wildon, Hauptplatz 55 und 61 (Bürgerservice), hat folgende Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten bitte um Terminvereinbarung unter 03182 / 32 27.
Montag und Dienstag sind wir telefonisch erreichbar in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Mittwoch und Freitag Nachmittag ist das Gemeindeamt ab 12:00 Uhr geschlossen.