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Amtstafel

Ergebnis Landtagswahl Steiermark 2024

Fa. Liebherr, Bischofshofen

Firma Liebherr ist ein weltweit tätiges Unternehmen und setzt mit rund 54.000 Mitarbeitern rund 15 Mrd. Euro um. In Bischofshofen, Salzburg, werden Radlader für den Weltmarkt produziert. Die guten Wachstumsaussichten veranlassen Firma Liebherr zur Investition von rund 400 Mio € in einen neuen Produktionsstandort mit rund 350 Mitarbeitern in Wildon, KG Kainach, Kärntner Straße, beim "Hengist"-Kreisverkehr L 601 + L 603. Folgen Sie dem Link, um mehr über das familiengeführte und erfolgreiche Unternehmen zu erfahren.

 

Stellung Geburtsjahrgang 2006

Eine Information der Ergänzungsabteilung, Militärkommando Steiermark, für die Stellungspflichtigen Geburtsjahrgang 2006.

 

Sicherheit bei Feuerwerken

Silvesterraketen erfreuen sich großer Beliebtheit. Was es dabei zu beachten gilt, ist hier kurz und bündig zusammengefasst.

Das Pyrotechnik-Gesetzes regelt die Verwendung von Feuerwerkskörpern wie etwa Altersgrenzen oder Befugnis.

Lassen Sie sich von den Sicherheitshinweisen inspirieren und denken Sie an Feinstaub-Belastung und Tierwohl.

 

Quelle: Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark. Verein zur Prävention von Brand- und Elementarschäden.

 

VO Straßenbezeichnung Franz-Cäsar-Weg

Verordnung Straßenbezeichnung "Franz-Cäsar-Weg", KG 66413 Kainach, Gst. 368 

In Memoriam an den verstorbenen Konditormeister Franz Cäsar, der 2007 je einen Luster im Barocksaal und Herrandsaal im Schloss Wildon gespendet hat.

Bauprojekt Fa. Kohlbacher GmbH mit Neubau 12 Reihenhäuser

GR-Beschluss vom 26.02.2024

 

Beschlüsse 30. GRS

Beschlüsse 29. GRS

StVO Verkehrszeichen LWL Grabungen Fa. REELA

von 16.10.2023 bis 22.12.2024

 

Beschlüsse 28. GRS

Beschlüsse 27. GRS

Beschlüsse 26. GRS

Beschlüsse 25. GRS

Änderung FWP 0.22 Ackerweg

KG Weitendorf, GSt. 2541/1, Verkehrsfläche und Aufschließungsgebiet Allgemeines Wohngebiet, Dichte 0,2 - 0,4

Aufschließungserfordernis Nachweis der Lärmfreistellung laut Planrichtwerten, Tag 55 dB(A), Abend 50 dB(A), Nacht 45 dB(A)

Beschluss 23. GR-Sitzung, 29.03.2023, Rechtskraft 15.04.2023

 

Beschlüsse 17. GR-Sitzung

Beschlüsse 9. GR-Sitzung

Beschlüsse 7. GR-Sitzung

Verordnung gem. § 43 Abs. 2 GemO

Übertragung von Beschlussrechten des Gemeinderates an den Gemeindevorstand und an den Bürgermeister.

Aushang Amtstafel am 15.01.2021

 

18.12.2020: Konstituierende Sitzung

Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2020 wurde der Gemeindevorstand gewählt: Bürgermeister Karl Kowald (ÖVP) Erster Vizebürgermeister Christoph Grassmugg (ÖVP) Zweiter Vizebürgermeister Helmut Walch (SPÖ) Gemeindekassier Dr. Werner Kammel (GRÜNE) Vorstandsmitglied Herbert Kicker (SPÖ)

 

Kundmachung: Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Wildon auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur: 

Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG) 

Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) 

Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG) 

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Wildon gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: 

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Wildon:


Ansprechperson: MMag. Martin DIETRICH

Adresse: 8410 Wildon, Hauptplatz 55

Telefon: +43 (0)3182 / 3227 – 25

Fax: +43 (0)3182 / 3227 – 22

E-Mail: gde@wildon.gv.at


DVR-Nummer: 0090182 UID-Nummer: ATU69182145

Parteiverkehrszeiten: 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

Persönlich/postalisch: 8410 Wildon, Hauptplatz 55 zu den Amtszeiten der Gemeinde 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Per E-Mail: gde@wildon.gv.at

Per FAX: +43 (0)3182 / 3227 – 22

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Dateigröße max. 8 MB

Übermittlung von Zip Dateien

Datenträger können verwendet werden (CD, DVD, USB-Stick….)

Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf, .jpg, .tiff)

 

Kundmachung: Parteienverkehrszeiten

Das Marktgemeindeamt Wildon, Hauptplatz 55 und 61 (Bürgerservice), hat folgende Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten bitte um Terminvereinbarung unter 03182 / 32 27.
Montag und Dienstag sind wir telefonisch erreichbar in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Mittwoch und Freitag Nachmittag ist das Gemeindeamt ab 12:00 Uhr geschlossen.

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