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Schulen

Volksschule

Volksschule Wildon
Direktorin Christine Maier, BEd
Alte Reichsstraße 3b
8410 Wildon
Tel.: 03182 7100
E-Mail:direktion@vs-wildon.at
Web: www.vs-wildon.at
Ganztagesschule mit getrennter Abfolge für 2 Gruppen mit rund 50 Schulkindern

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Mittelschule

Mittelschule Wildon
Direktor Wolfgang Schlegl
Alte Reichsstraße 6
8410 Wildon

Tel.: 03182 3274
E-Mail: direktion@ms-wildon.at

Die Mittelschule wird als Ganztagsschule mit getrennter Abfolge geführt.
Web: www.ms-wildon.at

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Verein Nachmittagsbetreuung "NACHMI"

Über den Verein "NACHMI", Nachmittagsbetreuung, wird die ganztätige Schülerbetreuung an der Volks- und Mittelschule organisiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Direktion.

 

sprengelfremder Schulbesuch, § 23 PEG

Rechtsinformation betreffend sprengelfremder SchulbesuchVerfahren bei der Antragstellung:

Gemäß § 23 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 71/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 102/2006, ist für den sprengelfremden Schulbesuch ein zweiinstanzliches Verfahren mit Bescheiderlassung vorgesehen. Demnach müssen die Erziehungsberechtigten bis 31. März für das folgende Schuljahr einen Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch bei der Wohnsitzgemeinde einbringen.

Der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde entscheidet im Wirkungsbereich der Gemeinde nach Anhörung des Erhalters der Sprengelschule und des Bezirksschulrates bzw. der Bezirksschulräte bei bezirksübergreifenden Verfahren. Die Entscheidungsfrist beträgt 4 Wochen. Dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn der Erhalter der aufnehmenden Schule sein Einverständnis zur Aufnahme erklärt hat.


Entscheidungsgrundlagen:

1.)        Persönliche Verhältnisse des Schülers:


z.B. sprengelfremder Schulbesuch von Geschwistern, Bedarf einer besonderen ärztlichen Betreuung eines Kindes am sprengelfremden Schulort, Nachmittagsbetreuung (z.B. ganztägige Schulform, Hort), schwerwiegende psychologische Gründe (Gutachten des Bezirksschulrates bzw. des schulpsychologischen Dienstes erforderlich);


2.)        Individuelle Bildungsziele des Schülers:

z.B. Besuch einer Hauptschule mit musikalischem oder sportlichem Schwerpunkt (im Bezirk Leibnitz ausschließlich Musik-HS Großklein!);

jedoch keine Begründung durch Neue Mittelschule


3.)        Örtliche Verkehrsverhältnisse und Zumutbarkeit des Schulweges:

            z.B. Fahrzeiten, Transportfrequenz, Wegstrecke;


4.)        Organisationsform der betroffenen Pflichtschulen:

            z.B. zusätzliche Klassenteilungen, Standortsicherung, beengte Raumsituation.


Gemäß § 3 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes, i.d.g.F., gilt die Aufnahme ohne weitere Anmeldung für alle an der betreffenden Schule geführten Schulstufen derselben Schulart. Diese Bestimmung gilt analog auch für die bescheidmäßige Bewilligung des sprengelfremden Schulbesuches.

Bei verspäteter Einbringung des Antrages liegt es im Ermessen des Bürgermeisters zu entscheiden, ob - wie in § 23 Abs. 2 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes angeführt - begründete Ausnahmefälle für die verspätete Einbringung vorliegen: z.B. Nicht-bestehen einer Aufnahmsprüfung, unvorhergesehener Arbeitsplatzwechsel eines Erziehungsbe-rechtigten, nicht zustande gekommener Wohnsitzwechsel.


Berufungsverfahren:

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Wohnsitzgemeinde ist innerhalb von 2 Wochen die Berufung an die Bezirksverwaltungsbehörde - bei der Stadtgemeinde Graz an die Landesre-gierung - zulässig, die innerhalb von 4 Wochen zu entscheiden hat.

Gemäß § 3 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz kommt neben den antragstellenden Erziehungsberechtigten den gesetzlichen Schulerhaltern sowie den zu einem Schulsprengel gehörenden oder in sonstiger Weise an einer öffentlichen Pflichtschule beteiligten Gebiets-körperschaften Parteistellung im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes zu.


Gesetzlicher Anspruch auf sprengelfremden Schulbesuch:

Nicht durchzuführen ist das Verfahren betreffend sprengelfremder Schulbesuch in folgenden Fällen:

bei Wohnsitzwechsel des Schülers, der an der bisherigen Pflichtschule verbleiben will

(§ 23 Abs. 3 leg. cit.);

bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn das Kind statt einer entsprechen-den Sonderschule eine außerhalb des eigenen Schulsprengels liegende allgemein bildende Pflichtschule besuchen wird, weil an der allgemein bildenden Pflichtschule des eigenen Schulsprengels eine entsprechende Förderung nicht in gleiche Weise erfolgen kann (§ 23 Abs. 4 Z. 1 leg. cit.);

beim Ausschluss vom Besuch einer Schule (§ 23 Abs. 4 Z. 2 Steiermärkisches Pflichtschul-erhaltungsgesetz);

für Schüler, die noch dem Schulsprengel einer stillgelegten oder aufgelassenen Schule angehören, sofern der Erhalter der aufnehmenden Schule zustimmt (§ 23 Abs. 5 leg. cit.);


Gastschulbeitrag:

In allen Fällen des sprengelfremden Schulbesuches ist gemäß § 35 leg. cit. von der Wohnsitzgemeinde der Gastschulbeitrag zu entrichten, sofern nicht der gesetzliche Schulerhalter mit beitragspflichtigen Gemeinden eine schriftliche Vereinbarung (§ 30 Abs. 5 leg. cit.) getroffen hat.


Aufnahme in die sprengelfremde Schule:

Die Aufnahme eines sprengelfremden Schülers kann nur dann erfolgen, wenn ein positiver Bescheid der Wohnsitzgemeinde vorliegt. Die Aufnahme eines sprengelfremden Schülers ohne Bescheid erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Schulunterrichts-gesetz.

Gemäß § 56 Abs. 4 leg. cit. hat der Schulleiter für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu sorgen.


Sprengelangehörigkeit:

Gemäß § 21 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz sind jene Schulpflichtigen sprengelangehörig, die im Schulsprengel - wenn auch nur zum Zwecke des Schulbesuches - wohnen. Unter Wohnen ist hier der regelmäßige Aufenthalt zu verstehen. Darunter fällt auch der Aufenthalt in einem Schülerheim.

 

 

 

 

 

private Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht der Marktgemeinde Wildon
Mag. Peter Vasold, Direktor
Alte Reichsstraße 3
8410 Wildon

Tel.: 03182 2772
E-Mail: info@musikschule-wildon.at

Mehr Information auf www.musikschule-wildon.at

Anmeldungen sollten aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum dritten Freitag im Juni eingelangt sein. Nähere Informationen erhalten Sie direkt in der Musikschule unter 03182 2772 (nachmittags).

Die Stundeneinteilung findet am Dienstag der ersten Schulwoche im September, um 16:00 Uhr, statt.

Lehrkräfte: 14
Schülerinnen und Schüler: rund 270

Eingeschulte Gemeinden: Allerheiligen bei Wildon, Hengsberg, Lang, Lebring-St. Margarethen, Ragnitz,  St. Nikolai im Sausal, St. Georgen an der Stiefing, Werndorf, Wildon.

Die Herrand-von-Wildon Musikschule ist eine Privatschule der Marktgemeinde Wildon mit Öffentlichkeitsrecht und es gilt das Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark (Stand 2014).

Das Öffentlichkeitsrecht gem. § 14 Abs. 2 und § 15 Privatschulgesetz wurde der Marktgemeinde Wildon als Schulerhalter der Privatschule "Herrand-von-Wildon Musikschule" mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, GZ BMBF-24.420/0044-III/3/2015, vom 05.08.2015, auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen verliehen.

Das Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark gemäß Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Frauen vom 13.08.2014, GZ BMBF-24.420/0015-III/3a/2014 wird ab dem Schuljahr 2014/2015 angewendet.

Herrand-von-Wildon lebte im 13. Jahrhundert und war einflußreicher Adeliger, als Grundherr und Richter auf der Burg Wildon ansässig und steirischer Minnesänger. Der Literaturpfad Wildon ist mit 7 Stationen seiner Dichtung "Die Katze" gewidmet.

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Die Musikschule ist online!

Auf dieser Seite finden unsere Schüler alles was sie wissen müssen: Kurstermine, Probenpläne, Veranstaltungstermine etc. Hier finden Sie auch Statuten und Preise und natürlich Fotos und Videos von unseren Veranstaltungen. Falls Sie Fotos und Videos haben, veröffentlichen wir sie gerne auf unserer Seite. Sie können Ihr Kind auch online anmelden. Natürlich freuen wir uns über jeden Eintrag ins Gästebuch. In der Rubrik Links finden Sie Links zu den Ensembles unserer Lehrer und zu wichtigen Institutionen für unsere Schüler. Viel Spaß beim Durchstöbern!!! 

 

www.musikschule-wildon.at

 

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