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Kundmachung - Auflage 1. Nachtragsvoranschlag und mittelfristiger Finanzplan

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Kundmachung

Auflage 1. Nachtragsvoranschlag und

Mittelfristiger Finanzplan

Der Entwurf für den 1. Nachtragsvoranschlag und den mittelfristigen Finanzplan 2026 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt, zur öffentlichen Einsicht auf.

Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 76 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. 115/1967 i.d.F. 19/2026 (VA)

§ 78 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. 115/1967 i.d.F. 19/2026 (N-VA)

Dokumente